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Im Sozialrecht treten 2026 Änderungen in Kraft: Kindergeld, Kinderkrankengeld, Kranken- und Pflegeversicherung, Mindestlohn, Rentenversicherung, Hinzuverdienst für Erwerbsmiderungsrenten. Hier finden Sie, was sich dieses Jahr ändert.

• Kindergeld
Zum Jahresanfang erhöht sich das Kindergeld um vier Euro, von 255 Euro auf 259 Euro.

• Kinderkrankengeld
Eltern haben weiterhin Anspruch auf bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kind und Elternteil. Maximal sind 35 Tage im Jahr für alle Kinder zusammen möglich. Für Alleinerziehende gelten 30 beziehungsweise 70 Arbeitstage pro Jahr. 

• Kranken- und Pflegeversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt 2026 auf 69.750 Euro jährlich (5.812,50/monatlich). Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2,9%.

• Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt zum 1.1.2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Damit erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze, also der Verdienst, bis zu dem eine Beschäftigung als Minijob gilt und nicht sozialversicherungspflichtig ist, von bisher 556 Euro auf 603 Euro pro Monat. 

Ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Minijobgrenze ist unschädlich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
• Überschreiten der Grenze nur in maximal zwei Kalendermonaten innerhalb eines Jahres.
• Der Gesamtverdienst bleibt unter der Jahresentgeltgrenze von 7.236 Euro (2026).
• Der maximal zulässige Verdienst bei gelegentlichem und unvorhersehbarem Überschreiten beträgt 8.442 Euro im Jahr. Das entspricht dem 14-fachen der monatlichen Grenze.

• Minijob – Befreiung Rentenversicherung
Wer sich bislang gegen die Entrichtung von Beiträgen zur Rentenversicherung entschieden hat, bekommt im Laufe des Jahres 2026 einmalig die Gelegenheit, diese Entscheidung rückgängig zu machen. Frühstens im Juni 2026 tritt diese Regelung in Kraft.

• Rentenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt 2026 auf 101.400 Euro (8.450 Euro monatlich).

• Hinzuverdienst Erwerbsminderungsrenten
 Volle EM-Rente 20.763,75 Euro/Jahr 
Teilweise EM-Rente mind. 41.527,50 Euro/Jahr. Individuell kann die Grenze höher liegen.