Zum 1.10.2025 ist die bundesweite Einführung der elektronische Patientenakte – kurz ePA – in die nächste Phase eingetreten. Nun sind alle Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gesetzlich verpflichtet, die elektronischen Akten mit Befundberichten und Arztbriefen zu befüllen.
Welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben und alles Wissenswerte rund um die ePA finden Sie hier:


