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Senioren in der Prädialyse

Existenzsicherung

Chronisch kranke Menschen sorgen sich häufig nicht nur um Ihre Gesundheit, sondern auch um ihre wirtschaftliche Existenz. Falls dies auch auf Sie zutrifft, hat das nichts mit Unvermögen oder Schuld zu tun, sondern ist leider eine weitere Auswirkung der Erkrankung. Wenn es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, für Ihren Lebensunterhalt selbst aufzukommen, können Sie vorübergehend oder auf Dauer bestimmte Ersatzleistungen beantragen.

Diese Ersatzleistungen können Sie beantragen

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Arbeitslosengeld für kranke Menschen

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Sozialhilfe

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Grundsicherungsleistungen

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Wohngeld

Arbeitslosengeld für Kranke

Bei manchen Krankheitsverläufen oder Komplikationen kann es sein, dass man sehr lange krankgeschrieben ist. Sollte Ihr Anspruch auf Krankengeld aufgebraucht sein, greift die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung, um sicherzustellen, dass Sie oder andere Mitpatienten an dieser Stelle nicht aus den sozialen Sicherungssystemen herausfallen. Damit können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen arbeitslos melden,

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obwohl Sie weiterhin krank sind

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obwohl Sie einen Arbeitsplatz haben

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obwohl Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen

Für die Nahtlosigkeitsregelung müssen Sie nicht kündigen!

Sozialhilfe & Grundsicherung

Wenn alle anderen Sicherungssysteme nicht (mehr) greifen und der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden kann, gibt es drei Leistungsarten. Welche der drei Hilfearten Sie erhalten, hängt von Ihrem Alter und Ihrer Erwerbsfähigkeit ab. Der Regelbedarf für eine alleinstehende Person liegt derzeit in allen drei Bereichen bei 449 Euro im Monat. Hinzu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizkosten, sowie etwaige Mehrbedarfe.

Schildern Sie der zuständigen Behörde umfassend Ihre Lebenssituation.

Beantragen Sie Mehrbedarfe und andere Sonderleistungen.

Lassen Sie sich umfassend beraten und unterstützen.

Wohngeld

Mit dem Wohngeld erhalten Sie bei geringem Einkommen einen staatlichen Zuschuss zur Ihren Wohnkosten. Wohngeld können Sie als Mietzuschuss erhalten, wenn Sie Mieterin oder Mieter einer Wohnung sind, oder als Lastenzuschuss, wenn Ihnen eine Wohnung oder ein Haus gehören und Sie darin wohnen. Berechnet wird das Wohngeld nach der Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner, deren Gesamteinkommen und der Höhe der Belastungen oder der zuschussfähigen Miete.

Freibeträge beim Wohngeld

Bei der Ermittlung Ihres Jahreseinkommens können Sie einen Freibetrag von 1.800 Euro geltend machen bei einem

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Grad der Behinderung von 100

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Grad der Behinderung von mindestens 50 und Pflegebedürftigkeit und häusliche Pflege

Abgeschwächte Vermögensprüfung

Auch im Jahr 2022 gelten die Erleichterungen bei den Sozialleistungen, die mit Beginn der Corona-Pandemie eingeführt wurden. Dazu gehören insbesondere die abgeschwächte Vermögensprüfung und die Anerkennung der tatsächlichen Wohnsituation. Welche Vorteile das für Sie bringt, erklärt Nicole Scherhag in diesem Video.

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