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Erwachsene mit chronischer Nierenerkrankung

Schwerbehinderung

Aufgrund Ihrer chronischen Nierenerkrankung steht Ihnen unter Umständen ein Grad der Behinderung (GdB) zu. Ausschlaggebend sind hier vor allem der Serumkreatinin-Wert und die Kreatinin-Clearance. Das sind Laborwerte, die etwas über Ihre Nierenfunktion aussagen. Mit dem GdB wird die Schwere Ihrer Behinderung beziffert. Schwerbehindert ist, wer einen GdB von mindestens 50 zuerkannt bekommen hat.

Fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei

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Aktuelle medizinische Unterlagen

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Ihnen bereits vorliegende Gutachten

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Weitere Unterlagen, die für die Einstufung wichtig sind

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Passbild mit Namen + Geburtsdatum auf der Rückseite

Welcher Grad der Behinderung (GdB) Ihnen zustehen könnte, erfahren Sie hier im Auszug aus den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen s. „12. Harnorgane“ >>

Für den Antrag auf Schwerbehinderung wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde (meist Versorgungsamt oder Amt für soziale Angelegenheiten) oder an Ihr Bürgerbüro in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche sollen Ihre behinderungsbedingten Einschränkungen ausgleichen. Deshalb sprechen wir auch nicht von Vergünstigungen oder ähnlichem. Und wir unterscheiden zwischen GdB-abhängigen Nachteilsausgleichen und Merkzeichen-abhängigen Nachteilsausgleichen.

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Nachteilsausgleiche im Alltag

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Steuerrechtliche Nachteilsausgleiche

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Merkzeichen und Nachteilsausgleiche

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Weitere Nachteilsausgleiche

Tipps & Tricks

 

Beispiele Nachteilsausgleiche 

Merkzeichen

Merkzeichen sind spezielle Kennungen, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Grad der Behinderung erhalten können. Ein Teil der Merkzeichen wird in der Anlage der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) Teil D (www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html) beschrieben.

Andere werden in den Sozialgesetzbüchern (SGB) definiert. Die Quelle ist bei der jeweiligen Erläuterung aufgeführt.

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Merkzeichen G – erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr

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Merkzeichen aG – außergewöhnliche Gehbehinderung

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Merkzeichen H – Hilflosigkeit

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Merkzeichen B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson

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Merkzeichen RF – Rundfunkbeitragsermäßigung und Telefongebührenermäßigung

Vorsicht bei Verschlimmerungsantrag

 

Wenn sich die gesundheitliche Situation verändert, können schwerbehinderte Menschen einen Verschlimmerungsantrag stellen. Prüfen Sie vorab genau Ihre Situation, denn ein solcher Antrag kann auch zu einer Herabstufung führen. Einen solchen Fall stellt Nicole Scherhag in diesem Video vor.

 

Neue Pauschbeträge

 

Das Jahr 2021 bringt einige Verbesserungen für Sie als chronisch Nierenkranke, die noch nicht auf ein Nierenersatzverfahren angewiesen sind. Alle Pauschbeträge verdoppeln sich.  Und wenn Sie neben der Schwerbehinderung noch das Merkzeichen G oder aG haben, dann können Sie zusätzlich Fahrtkosten geltend machen und zwar als Pauschbetrag. All das erklärt Sozialrechtsexpertin Nicole Scherhag in diesem Video.

 

Themenübersicht

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