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Erwachsene an der Dialyse

Schwerbehinderung

Mit dem Beginn der Dialyse steht Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von 100 zu, egal welches Dialyseverfahren Sie wählen. Für den Antrag wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde (meist Versorgungsamt oder Amt für soziale Angelegenheiten). Mit dem GdB wird die Schwere Ihrer Behinderung beziffert.  Umgangssprachlich sagen die meisten Menschen, dass sie 100% haben. Korrekt ist die Formulierung „Ich habe einen GdB von 100.“

 

Fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei

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Aktuelle medizinische Unterlagen

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Ihnen bereits vorliegende Gutachten

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Weitere Unterlagen, die für die Einstufung wichtig sind

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Passbild mit Namen + Geburtsdatum auf der Rückseite

Führen Sie in Ihrem Antrag alle Erkrankungen auf, und nennen Sie zuerst die schwerwiegendste.

Ab Dialysepflicht steht Ihnen ein GdB von 100 zu, egal mit welchem Verfahren Sie dialysieren.

Es geht im Schwerbehindertenrecht nicht um die Krankheit an sich, sondern um die Auswirkungen auf Ihr Leben.

Beschreiben Sie detailliert die Auswirkungen Ihrer Erkrankung(en) und Ihrer Behandlung(en) auf Ihr Leben.

Nachteilsausgleiche

Spätestens mit dem Start der Dialyse steht Ihnen ein Schwerbehindertenausweis zu, der Ihnen Nachteilsausgleiche im Berufsleben eröffnet.

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Nachteilsausgleiche im Alltag

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Steuerrechtliche Nachteilsausgleiche

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Merkzeichen und Nachteilsausgleiche

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Weitere Nachteilsausgleiche

Tipps & Tricks

 

Merkzeichen


Merkzeichen sind spezielle Kennungen, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen
zusätzlich zum Grad der Behinderung erhalten können. Ein Teil der Merkzeichen wird in der Anlage der VersorgungsmedizinVerordnung (VersMedV) Teil D (www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.htmlbeschrieben.

Andere werden in den Sozialgesetzbüchern (SGB) definiert. Die Quelle ist bei der jeweiligen Erläuterung aufgeführt.

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Merkzeichen G – erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr

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Merkzeichen aG – außergewöhnliche Gehbehinderung

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Merkzeichen H – Hilflosigkeit

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Merkzeichen B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson

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Merkzeichen RF – Rundfunkbeitragsermäßigung und Telefongebührenermäßigung

Vorsicht bei Verschlimmerungsantrag

 

Wenn sich die gesundheitliche Situation verändert, können schwerbehinderte Menschen einen Verschlimmerungsantrag stellen. Prüfen Sie vorab genau Ihre Situation, denn ein solcher Antrag kann auch zu einer Herabstufung führen. Einen solchen Fall stellt Nicole Scherhag in diesem Video vor.

 

Neu bei Schwerbehinderung

 

Das Jahr 2021 bringt einige Verbesserungen für euch als Dialysepatienten oder Transplantierte. Alle Pauschbeträge verdoppeln sich. Und wenn ihr neben der Schwerbehinderung noch das Merkzeichen G oder aG habt, dann könnt ihr zusätzlich Fahrtkosten geltend machen und zwar wieder als Pauschbetrag. All das erklärt Sozialrechtsexpertin Nicole Scherhag in diesem Video.

 

Themenübersicht

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