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Pflegende Rentner*innen haben die Möglichkeit, ihre Rente ein wenig abzusenken und kommen damit wieder in den Genuss einer Beitragszahlung durch die Pflegeversicherung, die ihre Rente erhöhen kann.

Seit Ende Januar 2023 können ältere Menschen ihre Rente ganz geringfügig, z.B. auf eine 99,99-prozentige Teilrente absenken. Mit dieser Wahl können pflegende Angehörige bewirken, dass die Pflegekasse auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze wieder Beiträge zur Rentenversicherung aufgrund der Pflegetätigkeit zahlt. Dieser Rentenverzicht hat zur Folge, dass die Beiträge der Pflegekasse die Rente langfristig erhöhen.

Wird die Pflegetätigkeit beendet, kann das Zurückwechseln in die Vollrente beantragt werden.

Menschen, die neben der gesetzlichen Rente eine Betriebsrente beziehen, sollten sich im Vorfeld bei der jeweiligen Versorgungseinrichtung über die Auswirkungen informieren.