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Auch die Bewohner*innen von Pflegeheimen können Wohngeld beantragen. Um den staatlichen Zuschuss zu erhalten, müssen sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

  • Wohngeld wird nur dann gewährt, wenn keine andere Sozialleistung, wie z.B. Hilfe zur Pflege, bezogen wird
  • Außerdem darf das Jahreseinkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Die Höhe hängt vom Wohnort ab.
  • Das Vermögen wird geprüft, wenn es über 60.000 Euro beträgt.

Wohngeld muss bei der örtlichen Wohngeldbehörde beantragt werden. Dabei müssen sämtliche Einkünfte offengelegt werden. In vielen Bundesländern gibt es einen eigenen „Wohngeldantrag für Heimbewohner“. In diesem Formular bestätigt die Heimleitung die Angaben zum Wohnraum. Daneben sind weitere Unterlagen erforderlich (z.B. Heimvertrag, Rentenbescheid, etc.).

Die Leistung wird erst ab Antragstellung gewährt, daher ist es empfehlenswert, zeitnah einen Antrag zu stellen.

Derzeit sind viele Wohngeldstellen überlastet. So wurde die Möglichkeit einer vorläufigen Zahlung geschaffen. Voraussetzung ist, dass der Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit besteht.